Schwetzingen
gilt als eine der ältesten Spargelanbaugebiete und wird auch als Spargelstadt bezeichnet. Erstmalig wurde der Spargel auf Veranlassung vom Kurfürst Carl Ludwig 1668 im Schlossgarten angebaut. Der Unternehmer Max Bassermann legte 1871 die ersten Großkulturen an und verarbeitete den Spargel in seiner Konservenfabrik. 1894 wurde ein Spargelmarkt auf dem Schlossplatz eingeführt, der auch heute noch stattfindet. Ab 1910 gelang dem Hofgärtner Gustav A. Unselt die Züchtung ertragreicher Sorten.
Ergänzende Infos zu den folgenden Fotos (Skulpturenname beim anklicken):
-Schwetzinger Spargelfrau, Bronzeskulptur von Franz-Werner Müller-Steinfurth aus Speyer (1952-2017)
-Die Claque von Guido Messer. Ein Claquer ist eine Person, die bei einer öffentlichen Aufführung bezahlten Applaus bietet. Erstmalige Erwähnung um 1820 in Paris.
-Der Rennradfahrer ist eine lebensgroße Holzskulptur des Kölner Künstlers Peter Nettesheim
-Skulptur " Glücksschwein von Schwetzingen" von Peter Lenk. Die Skulptur zeigt Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz mit seiner Muse auf der Muttersau sitzend. Karl Theodor liebte den Frieden, setzte auf Diplomatie und war ein großer Förderer der Künste. Die Skulptur besteht aus Epoxidharz und Gesteinsmehl, hergestellt in einem aufwendigen Gieß- und Abformungsverfahren mit einem stabilen Edelstahlgerüst im Inneren, Gewicht 1,8 Tonnen.
-Figurengruppe der "Heiligen Drei Könige" von Bildhauer Hans Volker Dursy (1925-1991)
Schloss und Schlossgarten
Im 14. Jahrhundert erstmals als ritterliche Wasserburg erwähnt. Das Schloss ist mit Führung zu besichtigen. Der Schlossgarten ist ganzjährig mit Eintritt geöffnet.
Die Blüte der Japanischen Zierkirschen im Schlossgarten ist das erste Frühlingsereignis. Je nach Witterung blühen sie von ca. Mitte März bis Ende März.
Die Gartenmoschee aus dem 18. Jhdt. ist ein Zeugnis für das damals herrschende Interesse an der Arabischen Welt und steht für die Toleranz des Bauherrn dem Kurfürsten Karl Theodor. Errichtet von Nicolas de Pigage mit Zentralbau, den beiden Minaretten und Gebetsgängen (1779-1795)
Infos beim anklicken der Fotos:
Fotografieren ist für den privaten Zweck erlaubt. Einsatz von Stativ, Lichtschirmen, von Blitz und Selfie-Stick in Innenräumen nicht erlaubt bzw. nur gegen Genehmigung. Da wir das Verschwindenlassen von Personen mit dem Stativ üben wollten, wurden wir vom Schlossgartenpersonal freundlich über die Bestimmungen aufgeklärt.
Aufnahmen von Dieter ⇒ Ausflug nach Schwetzingen