In meinem Umfeld erlebe ich immer wieder, dass mit dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit viele Fragen entstehen.
Mit der folgenden Aufstellung biete ich einen kleinen Wegweiser an.
erledigt | Pflegebedarf ist eingetreten - was ist zu tun, an was ist zu denken ? | Bemerkungen |
Pflegegrad bei der Pflegekasse / Krankenkasse des Pflegebedürftigen formlos beantragen | ||
Werden Pflegehilfsmittel benötigt? Rezept von Hausarzt ausstellen lassen und im Sanitätshaus beantragen Eventuell gibt es je nach Krankenkasse feste Vertragspartner für die Hilfsmittel. Auskunft erhält man bei der Krankenkasse oder man frägt im Sanitätshaus nach. | ||
Wird ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung (Hilfe bei der Körperpflege, zu Bett gehen, Hauswirtschaftliche Hilfe, Medikamentengabe, Wundversorgung ...) gebraucht? Termine für Beratungsgespräche vereinbaren und Kostenvoranschlag für die entstehenden Kosten geben lassen. Für die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) ist kein Pflegegrad notwendig, dafür eine Verordnung vom Arzt. Diese Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Im voraus überlegen: welche Unterstützung brauche ich? Sobald erkennbar wird, dass Unterstützung benötigt wird, anfragen. Es kann sein, dass keine Kapazität frei ist und mehrere Pflegedienste angefragt werden müssen! | ||
Über das Sanitätshaus beantragen: Einmalhandschuhe, Einweg-Bettschutzeinlagen | ||
falls notwendig: über das Sanitätshaus einen Antrag stellen für: waschbare Bettschutzeinlagen – einmal im Jahr Anspruch | ||
Zuzahlungsbefreiung prüfen, bzw Belege (Zuzahlung bei Medikamenten, Hilfsmitteln, Krankengymnastik ... ) sammeln und nach Ablauf des Jahres bei der Krankenkasse einreichen | ||
Inkontinenzmittel notwendig ? Rezept von Hausarzt. Bei Sanitätshaus über Möglichkeiten informieren | ||
Benötige ich: Verhinderungspflege (andere Personen pflegen ersatzweise für mich)? Kurzzeitpflege (im Pflegeheim)? Stundenweise Unterstützung (z.B. dass ich selbst zu meinen Terminen kann)? | ||
Bei Pflegegrad 2-5 : Entscheidung für Pflegegeld (Pflege ohne ambulanten Pflegedienst), Pflegesachleistungen (Hilfe durch ambulantem Pflegedienst) oder Kombination von beiden? | ||
Beratungsgespräche bei: - ambulante Pflegedienst | ||
Überlegen ob eine Tagespflege gewünscht/möglich ist. Der Pflegebedürftige hat den Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung in teilstationären Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeeinrichtungen bieten Abhol- und Bringservice an. |
Grundpflege - Beispiele (Abrechnung über Pflegekasse bei Vorhandensein eines Pflegegrades möglich):
Hauswirtschaftliche Hilfe - Beispiele (Abrechnung über Pflegekasse bei Vorhandensein eines Pflegegrades möglich)
Behandlungspflege - Beispiele (Abrechnung über Krankenkasse möglich, Pflegegrad muss nicht vorhanden sein)
unter bestimmten Voraussetzungen ist eine häusliche Krankengymnastik oder/und Ergotherapie möglich.
Hilfestellung wenn der Pflegebedürftige im Krankenhaus ist. Bis auf die Telefonnummern kann es weitgehend bundesweit angewendet werden:
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