Da hauts dem Faß den Boden raus 😢

Von einer vertrauenswürdigen Quelle (die nicht genannt werden möchte) bekam ich diese Infos:

Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter müssen voraussichtlich ab Sommer 2023 eine Stromabgabe entrichten

Der Hintergrund:

immer mehr Fahrzeuge die mit Muskelkraft betrieben werden können, werden zu Stromverbrauchern und belasten das Stromnetz.  

Wie soll die Berechnung erfolgen:

Geplant ist eine Kleingerätestromsteuer von 0,01 € bis 0,05 € je gefahrenen Kilometer. Hier ist man sich über die Höhe noch nicht einig.  

Jedes dieser Fahrzeuge hat einen Km-Zähler, dieser muss in Zukunft einmal jährlich von der noch neu einzurichtenden Stelle "Erfassung der Stromkilometer " dokumentiert werden. Der Kilometerzähler muss in Zukunft fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, damit ein Austausch zwischen verschiedenen Fahrzeugen verhindert werden kann.

Die Behörde erfasst den Kilometerstand, bei Pedelecs die Rahmennummer des Fahrzeuges, bei E-Bikes und E-Scooter das Versicherungskennzeichen, die Adresse des Besitzers und reicht diese Daten an das Zollamt weiter. 

Beim Zollamt (hier erfolgt auch die Berechnung der KFZ-Steuer) wird anhand der Kilometerdifferenz von Jahr zu Jahr die "Abgabe des Kleingerätestromes" berechnet und der Bescheid dem genannten Besitzer zugeschickt. 

Vorerst soll nur der Freizeitverbrauch besteuert werden.

Was ist mit den Benutzern die diese Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit einsetzen? Diese Benutzer tragen zur Stauvermeidung auf den Straßen bei und sollen dafür "belohnt" werden indem sie keine Kleingerätestromsteuer entrichten müssen. 

Damit dieser Weg nicht besteuert wird, reicht es  eine Bestätigung des Arbeitgeber, wie oft der Arbeitnehmer mit dem Stromverbraucher zur Arbeit erschienen ist, einzureichen. Alternativ kann der Arbeitszeitnachweis mit einer eidesstattlichen Versicherung des Arbeitnehmers, an wieviel Tagen er dieses Fahrzeug benutzt hat, eingereicht werden. 

Was ist wenn ich z.B. mein Pedelec nicht zur Kilometerablesung vorführe, so nach dem Motto "es weiß doch niemand, dass ich ein solches Fahrzeug besitze" ?

Dazu ist geplant, dass ab 01. September jedes verkaufte Fahrzeug dem Zollamt mit Rahmennummer und Adresse des Käufers gemeldet werden muss.

In Zukunft wird bei dem Amt für Straßenwesen (Zulassungsstelle) eine Abteilung eingerichtet, bei dem Jeder sein Fahrzeug anmelden muss und analog den Kraftfahrzeugen ein Schild zur Anbringung am Hinterrad erhält. Auch E-Bikes und E-Scooter erhalten ab diesem Zeitpunkt ein festes Schild und das jährliche Versicherungskennzeichen gehört der Vergangenheit an. Dieses Schild / Kennzeichen ist der Nachweis, dass das Fahrzeug gemeldet ist. Wer ohne Schild fährt, bekommt die Aufforderung dies umgehend anzumelden.

Weitere Vorteile des Kennzeichens: beim Arbeitgeber kann, analog der Kennzeichenerfassung bei den Parkhäusern, am Fahrradstellplatz ein Gerät zur Erfassung des Kennzeichens eingerichtet werden, damit erfolgt der Nachweis der "beruflichen Nutzung". 

Ein zusätzlicher Vorteil: bei Vergehen im Straßenverkehr kann nun eine Anzeige erstattet werden. 

Meine Meinung dazu: 

Was für ein Wahnsinn! Wieder eine Doppelbesteuerung , wir zahlen doch bereits den Strom zum Aufladen der Geräte. Was ist mit z.B. Laubbläsern die genauso durch Muskelkraft ersetzt werden können? usw.


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